Hamburg, 18.03.2024

 

Organisationsverfügung
Betriebseineinheit Elektronenmikroskopie

 

Das Präsidium hat gemäß § 93 HmbHG durch Beschluss vom 20.03.2024 entschieden, die Betriebseinheit Elektronenmirkoskopie (BEEM) an der Technischen Universität Hamburg mit Wirkung zum 01.04.2024 als zentrale Betriebseinheit zu strukturieren.


1. Organisation und Ressourcen

(1) Die BEEM ist eine Betriebseinheit der Technischen Universität Hamburg. Im Zuge der Mo.Ve-Umstrukturierung der TUHH wird die BEEM der/dem Vizepräsidentin/Vizepräsidenten Forschung unterstellt.

(2) Die Betriebseinheit Elektronenmikroskopie stellt im Rahmen der Zuweisungen des Präsidiums die notwendigen zentralen Dienstleistungen im Bereich der Elektronenmikroskopie sicher. Die Personal-, Sach- und Investitionsmittel werden der BEEM direkt von der TUHH zugewiesen.

(3) Die fachliche Leitung der BEEM soll mindestens einem fachnahen Forschungsschwerpunkt (FSP) angeschlossen sein.

2. Aufgaben

(1) Die Betriebseinheit Elektronenmikroskopie steht grundsätzlich allen Mitgliedern der Technischen Universität Hamburg für Forschung, Lehre und Drittmittelaufträge zur Verfügung.

(2) Die Betriebseinheit Elektronenmikroskopie erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

• Betrieb von Rasterelektronenmikroskopen, Transmissionselektronenmikroskopen, Ionenstrahlgeräten und allen weiteren zur BEEM gehörenden Geräten und Anlagen • Einweisung der Nutzer in die sichere Bedienung der Geräte • Betrieb und Einweisung der Nutzer in die Mikroanalytik, Probenpräparation, Bilddokumentation und digitale Bildbearbeitung • Beratung im Bereich der Elektronenmikroskopie, Probenpräparation und Mikroanalytik • Durchführung von besonders schwierigen Messungen für die Institute der TUHH nach Absprache mit der Leiterin oder dem Leiter der BEEM • Eigenständig führt die Betriebseinheit Elektronenmikroskopie Methoden- und Geräteentwicklung durch. Die Betriebseinheit Elektronenmikroskopie kann an Forschungsprojekten teilnehmen und Forschungsanträge stellen, soweit dies die oben genannten Dienstleistungen nicht einschränkt.

(3) Zur Erfüllung der Aufgaben innerhalb der Universität wird ein internes Verrechnungsentgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts wird in der Nutzer- und Gebührenordnung der BEEM festgelegt.

(4) Die Betriebseinheit darf ihre Dienstleistungen externen Nutzern gegen Entgelt zur Verfügung stellen, soweit der Universitätsbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Die Höhe des Entgelts wird in der Nutzer- und Gebührenordnung festgelegt. Die steuerrechtlichen Vorschriften werden beachtet.


3. Leitung

(1) Die technische und wissenschaftliche Leitung der Betriebseinheit Elektronenmikroskopie wird hauptamtlich durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter wahrgenommen, die bzw. der vom Präsidium bestellt wird. Disziplinarisch vorgesetzt ist die Vizepräsidentin Forschung oder der Vizepräsident Forschung (VPF) der TUHH.

(2) Die Leiterin oder der Leiter vertritt die BEEM intern und öffentlich, hat die fachliche und organisatorische Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ist verantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben, die wirtschaftliche Verwendung der zugewiesenen Mittel und den Einsatz des Personals. Sie bzw. er berichtet mindestens einmal jährlich an die Nutzerversammlung und an das Präsidium über die finanzielle und wirtschaftliche Situation und die technische und wissenschaftliche Entwicklung der BEEM.

(3) Die Leiterin oder der Leiter trägt Sorge für die Beachtung der Bestimmungen über Arbeitssicherheit und Umweltschutz.

(4) Die wissenschaftliche Ausrichtung der BEEM wird festgelegt in Abstimmung mit der Sprecherin bzw. dem Sprecher des fachnahen FSP und der bzw. dem VPF. Im Falle der Auflösung des fachnahen FSP erarbeitet die Nutzerversammlung mit der Leiterin bzw. dem Leiter der BEEM und der bzw. dem VPF zeitnah eine Neuregelung und stellt diese dem Präsidium vor.

(5) Bei Neueinstellungen von festangestellten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Betriebseinheit Elektronenmikroskopie bildet die Leiterin oder
der Leiter gemeinsam mit der Sprecherin oder dem Sprecher des fachnahen FSP
eine Besetzungskommission.

4. Nutzerversammlung

(1) Die Nutzerversammlung legt die Nutzer- und Gebührenordnung der BEEM fest und leitet sie gem. § 79 Abs. 2 Nr. 3 HmbHG dem Präsidium zur Beschlussfassung zu. Das Präsidium gibt dem Akademsichen Senat die Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 85 Abs. 1 Nr. 13 HmbHG).

(2) Die Nutzerversammlung tagt mindestens alle zwei Jahre oder nach Bedarf jeweils auf Einladung der Leiterin oder des Leiters der Betriebseinheit Elektronenmikroskopie bzw. der Sprecherin oder des Sprechers des fachnahen FSP. Die Nutzerversammlung dient u.a. als Plattform um Bedarfe im Bereich der Elektronenmikroskopie zu diskutieren und vorzuschlagen.

(3) Die Nutzerversammlung ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TUHH offen und setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammen:

• der Leiterin oder dem Leiter der BEEM und der Sprecherin oder des Sprechers des fachnahen FSP • den Leiterinnen und Leitern der Institute mit akkumuliertem Anteil (in absteigender Menge) von mindestens zwei Drittel aller Nutzungsstunden in den der Nutzerversammlung vorangegangenen zwei Jahren • Leiterinnen und Leitern von Instituten, die über Großgeräteanträge zur mikroskopischen Ausstattung der BEEM beigetragen haben (während der ersten fünf Jahre nach Anschaffung)

(4) Die Nutzerversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Institutsleiterinnen oder Institutsleiter bzw. deren Vertreterinnen oder Vertreter anwesend sind.

(5) Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Bei Abstimmungen der Nutzerversammlungen gilt die einfache Mehrheit.

 

Prof. Dr.-Ing. Andreas Timm-Giel          Hamburg, den 09.04.2024
- Präsident -

 

 

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