Nutzungsbedingungen
für die Betriebseinheit Elektronenmikroskopie (BeEM)
der TU Hamburg



1. Allgemeine Nutzungsbedingungen:

Die Nutzung der BeEM steht primär allen Instituten der Technischen Universität Hamburg (TUHH), aber auch externen Arbeitsgruppen und Firmen für Auftragsarbeiten offen. Für die Nutzung der Geräte werden Gebühren anhand der Gebührenordnung erhoben.

Die Nutzung der Laboreinrichtungen und der Geräte erfolgt im Regelfall selbstständig durch die Nutzer aus den Instituten und Arbeitsgruppen nach Einreichen eines Nutzungsantrages und je einer Geräte- und Sicherheitseinweisung durch Mitarbeiter der BeEM. Externe Auftragsarbeiten werden durch Mitarbeiter der BeEM ausgeführt.

Vorgaben der TUHH zu Arbeitssicherheit und Datenschutz sind einzuhalten. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Formblätter und Hinweise werden von den Mitarbeitern der BeEM zur Verfügung gestellt.


2. Buchungs- und Nutzungsbedingungen der Geräte

Die verbindlichen Betriebsanweisungen sind einzuhalten. Der Leiter den BeEM und die Geräteverantwortlichen sind den Nutzern in Angelegenheiten des Bereiches Elektronenmikroskopie weisungsbefugt. Darüber hinaus sind der Strahlenschutzbeauftragte und seine Stellvertreter in Angelegenheiten des Strahlenschutzes gemäß Röntgenverordnung (RöV) weisungsbefugt.

Voraussetzungen für die eigenständige Nutzung von BeEM Geräten sind die erfolgreiche Teilnahme an der Sicherheitseinweisung sowie eine in der Regel mehrtägige, kostenpflichtige Einweisung durch Mitarbeiter der BeEM nach aktuell gültigen Gebührensätzen.

Für die Buchung von Terminen an den Geräten steht das Online-Buchungssystem BASE zur Verfügung (https://be.em.tuhh.de/base/index.php). Hierfür muss der Nutzer über eine TUHH-Email-Adresse verfügen. Externe Nutzer wenden sich bitte direkt an Mitarbeiter der BeEM.


3. Lagerung und Vorbereitung von Proben

Die Vorbereitung der Proben erfolgt entsprechend der Fragestellung, der gewählten Technik und der Natur der Probe. Die Mitarbeiter des BeEM stehen hier gerne beratend zur Seite. Die Lagerung der Proben obliegt jedem Nutzer selbst. Proben die in Laboren und Exsikkatoren der BeEM gelagert worden sind dürfen somit unsererseits entsorgt werden. In der Regel werden die Proben ein halbes Jahr nach der letzten EM Untersuchung entsorgt. Nicht gekennzeichnete Proben können jederzeit entsorgt werden.


4. Archivierung von Messdaten

Die Archivierung der Messdaten obliegt jedem Nutzer selbst. Messdaten die auf Servern, Festplatten, Netzwerken der BeEM gespeichert sind werden in der Regel nach einem halben Jahr durch Mitarbeiter der BeEM gelöscht.


5. Verwertung von Messdaten

Daten, die mit Hilfe von Geräten der BeEM generiert wurden dürfen von der BeEM zum Zwecke der Lehre, unter Nennung der Quelle, eingesetzt werden, soweit die Nutzer dies nicht ausdrücklich untersagen. Sollte keine gemeinsame Verwertung der Arbeitsergebnisse erfolgen, weil z.B. die Leistung von Mitarbeitern der BeEM keine Beteiligung an einer wissenschaftlichen Publikation begründen, soll die Inanspruchnahme der Leistungen bei einer Kooperation mit der BeEM jedoch zumindest adäquat zitiert werden (z.B. Danksagung).


6. Nutzungszeitvergabe

Bei eigenständigen Untersuchungen erfolgt die Nutzungszeitvergabe durch selbstständige Eintragung der Nutzer in BASE. Dabei sind die Mindestbuchungszeiten zu beachten (siehe Gebührenordnung). Können nicht alle Nutzungsanfragen erfüllt werden, entscheidet der Leiter der BeEM kurzfristig über die Vergabe der Messzeiten. Bei anhaltender Problematik muss ein Treffen der Nutzerversammlung initiiert werden, um eine langfristige Lösung zu finden.


7. Nutzungsgebühren

Die Nutzungsgebühren werden durch die Nutzerversammlung in der Gebührenordnung festgelegt (https://www.tuhh.de/beem/ueber-uns/statuten/gebuehrenordnung.html).




Diese Nutzerordnung ist für alle Nutzer verbindlich.
 

Hamburg, 06.07.2016
--- Dr. Martin Ritter, Leiter Betriebseinheit Elektronenmikroskopie, TUHH, Hamburg ---