Eine Einsicht durch Kommilitonen ist nur mit einer Vollmacht möglich! Diese muss vorab persönlich im Sekretariat unter Vorlage Ihres Personalausweises sowie der Studienbescheinigung erfolgen. Vollmachtsvorlage
Eine Einsicht durch Kommilitonen ist nur mit einer Vollmacht möglich! Diese muss vorab persönlich im Sekretariat unter Vorlage Ihres Personalausweises sowie der Studienbescheinigung erfolgen. Vollmachtsvorlage