Webauftritt der Institute der TUHH

Barrierefreies Internet

Gesetzeslage

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 10. März 2005 das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die Behörden und sonstigen Verwaltungseinrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet, Menschen mit Behinderungen Gleichstellung und Barrierefreiheit zu ermöglichen.

Am 14. November 2006 wurde die zugehörige Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnologie für behinderte Menschen (HmbBITVO) verabschiedet. Spätestens bis zum 31. Dezember 2008 müssen alle öffentlich zugänglichen Internetangebote Hamburger Behörden den Anforderungen und Bedingungen dieser Verordnung genügen.
HmbBITVO als PDF-Datei zum Ausdrucken.

Ziele

Ziel bei der Erstellung eines Internet-Angebots sollte es sein, dass alle Menschen auf die darin enthaltene Information zugreifen können.

Die Web Accessibility Initiative (WAI) hat Richtlinien verfasst die erläutern, wie Web-Inhalte barrierefrei zugänglich gemacht werden können.

Es gibt von der Projektgruppe E-Government im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen 129 seitigen Leitfaden für Entscheidungsträger, Grafiker und Programmierer in dem die Verordnungen der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) in praktische Anleitungen umgesetzt werden.

Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen an Webseiten sind:
  • Verständlichkeit
  • Bedienbarkeit
  • Technologische Robustheit
  • Wahrnehmbarkeit

Wenn Sie die nachfolgenden Grundregeln beherzigen, sind Sie dem Ziel barrierefreier Internetseiten schon ein ganzes Stück näher.

  • Strukturieren Sie Ihr Webdokument und Ihren gesamten Webauftritt übersichtlich.
  • Die Syntax der verwendeten Markup-Sprache muss korrekt sein.
  • Trennen Sie Information und Layout, also die Präsentation der Information von der Information selbst.
  • Ins Webdokument gehören nur Sprachelemente, die die Struktur und den Inhalt des Dokumentes betreffen. Das Layout wird über Style Sheets geregelt.
  • Setzen Sie HTML-Elemente nur dafür ein, wofür sie auch gedacht sind: z.B.
    • TABLE für tabellarische Daten und nicht für die Positionierung von Texten.
    • BLOCKQUOTE für Zitate und nicht, um einen Textbereich im grafischen Browser eingerückt darzustellen.
  • Nutzen Sie das alt-Attribut des IMG-Tags für eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Bildes. Für umfangreichere Beschreibungen steht das description-Attribut zur Verfügung.
  • Benennen Sie das Ziel eines Anker-Tags aussagekräftig. Mit einer Linkliste bestehend aus vielen "klicken Sie hier" oder "mehr Information" kann niemand etwas anfangen.
  • Nur wer sich an Richtlinien und Standards hält, ist vor unliebsamen Überraschungen gefeit.

Anforderungen der BITV

Im Nachfolgenden einige Anforderungen und Bedingungen der BITV, die hier weder umfassend noch ausreichend behandelt werden. Die Ausführungen entstammen dem oben erwähnten Leitfaden des BSI.

Einen umfassenden Kriterienkatalog bieten die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen, die seit vier Jahren die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet mit einer BIENE auszeichnen.

  • "Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen." (BITV, Anforderung 1)

    Das heisst zum Beispiel, dass für alle Nichttext-Elemente eine Textalternative einzufügen ist. Beispiel: Der Inhalt eines Bildes kann über das alt-Attribut vermittelt werden.

  • "Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden." (BITV, Anforderung 2)
  • "Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen." (BITV, Anforderung 4) Abkürzungen und Akronyme
  • "Grosse Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten Markup-Sprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen." (BITV, Bedingung 12.3)
  • "Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden." (BITV, Bedingung 13.4)
    • Frames sollten möglichst nicht eingesetzt werden, da sie von einigen älteren Textbrowsern und älteren Screenreadern nicht unterstützt werden. Für blinde Menschen ist es sehr umständlich, sich auf Internet-Seiten mit mehr als 3 Frames zu orientieren. Ein weiterer Nachteil ist, dass Suchmaschinen die Seiten nur selten indizieren.
    • Blinkender und bewegter Inhalt sollte vermieden werden.
    • Automatische periodische Aktualisierungen der Ansicht von Internet-Seiten im Browser sind zu vermeiden, solange es dem Benutzer nicht möglich ist, die Aktualisierung zu deaktivieren.
    • Die Verwendungen von automatischen Weiterleitungen sind zu vermeiden. Automatische Weiterleitungen sind nicht nur verwirrend sondern wirken sich auch erschwerend auf die Rückverfolgung der besuchten Seiten aus.
    • Mit der Tabulatortaste sollte eine navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks, Formularkontrollelementen und Objekten festgelegt werden.
    • Für Formularkontrollelemente und Gruppen von Formularkontrollelementen sind Tastaturkurzbefehle bereitzustellen.
    • Textfelder in Formularen sollten vorbelegt sein.
  • "Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Massnahmen zu fördern." (BITV, Anforderung 14)

    "Für jeglichen Inhalt ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist." (BITV, Bedingung 14.1)

    "Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten natürlichen Sprache sind kenntlich zu machen." (BITV, Bedingung 4.1)

    Die Hauptsprache, in der der Text der Internet-Seite verfasst wurde, sollte im Kopf des HTML-Dokuments angegeben werden (lang-Attribut des HTML-Tags).

  • "Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen." (BITV, Bedingung 4.2)
  • Layout-Tabellen: Die BITV verbietet die Verwendung von Layout-Tabellen nicht grundsätzlich, stellt aber Bedingungen: "Tabellen sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie nicht auch in linearisierter Form dargestellt werden können."
  • Wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte benutzt werden, müssen die Internet-Seiten auch dann verwendbar sein, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind. Weiterhin muss die Interaktion vom Eingabegerät unabhängig sein.
  • Bei der Erstellung eines Internet-Angebots sollte vor dem Einsatz einer proprietären Technologie immer überprüft werden, ob hierzu eine W3C-Technologie existiert. W3C-Technologien sind: HTML, SVG, SMIL, XML

    Folgende Formate sind keine W3C-Technologien: PDF, Office-Formate, Macromedia Flash

  • Aktive Elemente (Java, JavaScript, JScript, Active-X) sollten niemals verwendet werden. Sicherheitsbewusste Benutzer sperren die Ausführung solcher aktiven Elemente, da Viren, Würmer und Trojaner häufig auf diesen aufbauen.

Weitere Infos