Satzung des Ausschusses für das Nicht-technische Angebot der Technischen Universität Hamburg
Stand: beschlossen in der 111. Sitzung des Akademischen Senats am 21.12.2016 und vom Präsidium am 24.10.2018 genehmigt
§ 1 Stellung des Ausschusses für das Nicht-technische Angebot
- Der Ausschuss für das Nicht-technische Angebot (NTA-Ausschuss) ist gemäß Grundordnung ein Ausschuss des Akademischen Senats der TUHH. Der NTA-Ausschuss wird eingesetzt, um im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit dem Akademischen Senat das Lehrangebot im Bereich der nicht-technischen Ergänzungsmodule sicherzustellen, den Akademischen Senat in Angelegenheiten betreffend der fächerübergreifenden Nicht-technischen Ergänzungsmodule an der TUHH zu vertreten und ihn über die Entwicklungen in diesem Bereich zu unterrichten.
§ 2 Aufgaben
- Die Kernaufgabe des NTA-Ausschusses besteht in der qualitativen und quantitativen Sicherung des Lehrangebots für die nicht-technischen Ergänzungsmodule.
- Der NTA-Ausschuss tagt mindestens zweimal jährlich.
- Spätestens vier Monate vor Beginn eines Semesters sind die Modulkataloge mit dem gesamten Lehrangebot der Nicht-technischen Ergänzungskurse im Bachelor und im Master für das jeweilige Semester dem Akademischen Senat zum Beschluss vorzulegen.
- Bei der Verabschiedung der Modulkataloge soll dem Akademischen Senat über die Entwicklung des Lehrangebots berichtet werden. Dazu soll auch bezüglich Anzahl und Kapazitäten der Kurse berichtet werden.
- Der NTA-Ausschuss entwickelt Profile innerhalb des Veranstaltungsangebots, die Studierenden die Möglichkeit eines Schwerpunktstudiums durch Wahl von Veranstaltungen ausschließlich in nur einem Schwerpunkt (“Profil”) eröffnen.
- Der Ausschuss entscheidet über die Vergabe von Lehraufträgen für Veranstaltungen im Rahmen der Nicht-technischen Ergänzungsmodule. § 2(3) der Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen findet entsprechend Anwendung.
§ 3 Mitglieder
- Die Zusammensetzung des Ausschusses entspricht derjenigen des Akademischen Senats, wobei bei der Besetzung der Positionen der professoralen Mitglieder eine angemessene Vertretung der Profillinien zu berücksichtigen ist.
- In beratender Funktion und zur Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben nimmt eine Vertretung aus der Verwaltung teil.
- Der Ausschuss für das Nicht-technische Angebot wählt einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende aus den Reihen seiner professoralen Mitglieder. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
§ 4 In-Kraft-Treten und Vorrangregelungen
- Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die “Verfahrensregeln für den Ausschuss für den Nicht-technischen Wahlpflichtbereich” vom 23. November 2013 außer Kraft.