Leitfaden für die Antragstellung eines FSP an der TUHH

Die Technische Universität Hamburg-Harburg hat in ihrer Grundordnung die Einrichtung zeitlich befristeter Forschungsschwerpunkte (FSP) beschlossen. Ziel ist die Schärfung des Forschungsprofils der Universität. Die Fokussierung auf national und international sichtbare Kompetenzbereiche soll die Position der Universität im Wettbewerb mit anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen stärken und dabei die Attraktivität des Universitätsstandorts für Studierende und Nachwuchswissenschaftler durch exzellente Lehr- und Forschungsbedingungen weiter erhöhen.

Hinweise für die Antragstellung


Anträge können grundsätzlich jeder Zeit gestellt werden.
Anträge sind an das Präsidium zu richten.
Der schriftliche Umfang eines Antrags sollte nicht mehr als 10 Seiten betragen und wie folgt strukturiert werden:

1.    Allgemeine Angaben

Thema des Schwerpunkts Antragsteller/Koordinator
Beteiligte Institute und Arbeitsgruppen

2.    Zusammenfassung

Der Umfang der Zusammenfassung sollte maximal eine Seite betragen und die wichtigsten Ziele und Visionen des Forschungsschwerpunkts enthalten

3.    Beschreibung des Forschungsschwerpunkts

Die Aktualität und Bedeutung des Forschungsgebiets sollte kurz und präzise  in seiner unmittelbaren Beziehung und als Begründung zur konkreten Antragstellung beschrieben werden. Vorhandene Kompetenzen sind im Kontext der geplanten Ziele zu nennen.


Wettbewerbs- sowie Innovationspotential des Schwerpunkts sind wesentliche Kriterien, die für die Förderungswürdigkeit von Bedeutung sind. Ihrer Beschreibung ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Als    Nachweis    einer    exzellenten    fachlichen    Reputation    sind    folgende Bewertungskriterien auch quantitativ darzustellen:

  • Drittmittelvolumen,
  • Publikationen in ausgewiesenen Fachzeitschriften,
  • Promotionen.

In Abhängigkeit von den Wissensdisziplinen können zusätzlich auch Angaben zu Habilitationen, zur Herausgeberschaft wissenschaftlicher Zeitschriften u. a. gemacht werden. Alle numerischen Angaben sollen sich auf die letzten drei Jahre beziehen.

Ein wichtiges Auswahlkriterium sind auch die Kooperationsbeziehungen außerhalb der Universität. Hier sollen neben anderen Hochschulen vor allem Partner außeruniversitärer Forschungseinrichtungen wie auch Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft genannt werden.

4.    Ziele / Meilensteine

In diesem Abschnitt sollte deutlich werden, wie der beantragte Schwerpunkt das wissenschaftliche Potenzial des Forschungsgebiets bündelt und zu welchen Themenfeldern ein kooperativer und weiterführender Beitrag geleistet werden soll.

Besondere Bedeutung wird der Planung und Vorbereitung von struktur- sowie schwerpunktbildenden Forschungsprogrammen, wie Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs oder Forschergruppen, beigemessen, die mit der Einrichtung des FSP und der beabsichtigten Förderung angestrebt werden. Dazu sind konkrete Arbeitsetappen zu nennen, die während eines Zeitraums von vier Jahren erreicht werden sollen.

Es sind Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen, die sich nach der Förderung über zusätzliche Ressourcen für das Arbeitsgebiet des FSP ergeben. Dazu gehört besonders die Abschätzung der Weiterfinanzierung durch Drittmittel.

Bei der Darstellung der Ziele sind auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Verbindung des zu fördernden Forschungsschwerpunkts mit der Lehre zu beachten.

5.    Beantragte Mittel

Aus den Angaben soll deutlich werden, welche Form von Unterstützung für die Umsetzung der Ziele benötigt wird. Dabei ist zu beachten, dass nur infrastrukturelle Maßnahmen und damit verbundene Personalmittel, Sachmittel und Räume gefördert werden. Neben dem Verwendungszweck sind besonders bei beantragten Personalmitteln die Aufgaben der zu finanzierenden Mitarbeiter zu spezifizieren.