§ 8 Ausbildungsentgelt

Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende

a) in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. November 2022
im ersten Ausbildungsjahr 1.036,82 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 1.090,96 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 1.140,61 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 1.209,51 Euro,


b) ab 1. Dezember 2022
im ersten Ausbildungsjahr 1.086,82 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 1.140,96 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 1.190,61 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 1.259,51 Euro.