Schwangerschaft und Studium: Das sollten Sie wissen!

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) bezieht seit dem 1. Januar 2018 auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Gesetzes ein. Seit diesem Zeitpunkt genießen Studentinnen vollen Mutterschutz, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer universitären Veranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder die Studentin im Rahmen der hochschuleigenen Ausbildung ein Praktikum absolviert (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG).
Damit eine Studentin die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz beanspruchen und die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann (wie beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen), soll sie eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der TUHH anzeigen. Derzeit erarbeiten wir Merkblätter zum Thema Schwangerschaft und Mutterschutz sowie ein Formblatt, mit dem die Meldung einer Schwangerschaft erfolgen kann.
Weitere Informationen zum Thema "Schwanger im Studium" und auch die rechtlichen Grundlagen haben wir nachfolgend aufgeführt:
- Mutterschutzgesetz
- Informationen zum Thema "Leistungen in der Schwangerschaft" hält das Studierendenwerk Hamburg vor.
- Erste Anlaufstelle für eine Beratung ist an der TUHH die Zentrale Studienberatung. Gern steht auch das Beratungsteam BeSI des Studierendenwerks Hamburg zur Verfügung.
- In der Schwangerschaft steht einer Studentin das Recht zu, sich vom Studium beurlauben zu lassen. Informationen und auch das Antragsformular finden Sie auf der Website der TUHH.
Studieren mit Kind
Damit ein Studium auch mit Familienverantwortung gelingt, gibt es an der TUHH verschiedene Möglichkeiten der familienfreundlichen Studienorganisation. Im Zulassungsverfahren können Sie beispielsweise einen Härtefallantrag stellen oder sich während des Studiums wegen Kindererziehung beurlauben lassen - und zwar über das übliche Maß von einem Semester hinaus. Bei der individuellen Studienplanung und -organisation steht Ihnen die Zentrale Studienberatung der TUHH mit Rat und Tat zur Seite.
Suchen Sie einen Ansprechpartner zur Vereinbarkeit von Studium und Familie, können Sie sich auch gern an das Familienbüro der TUHH wenden. Das Studierendenwerk Hamburg hält zusätzlich Informationen bereit.