Rückmeldung, Beurlaubung und Studiengangswechsel
Hinweise zu den Rückmeldezeiträumen
Zu einem Weiterstudium meldet man sich durch das Zahlen der fälligen Beiträge und Gebühren zurück. Dies sollte rechtzeitig geschehen. Die Rückmeldezeiträume gestalten sich wie folgt:
- Sommersemester: 1. Februar - 15. März eines Jahres
- Wintersemester: 1. August - 15. September eines Jahres.
Die Informationen zur Höhe des Beitrags und auch zur Bankverbindung werden kurz vor Beginn des Rückmeldezeitraumes nachstehend veröffentlicht.
Rückmeldung zum Studium für das Sommersemester 2021
Die Rückmeldung besteht aus der rechtzeitigen (!) Überweisung des Semesterbeitrages. Das bedeutet, dass die Zahlung spätestens zur Rückmeldefrist auf dem TU-Konto eingegangen sein muss.
Achtung: Diese Frist gilt nicht für Erst- und Neueinschreiber/innen an der TUHH. Diese zahlen bitte erst, wenn sie den Überweisungsträger erhalten haben!
Informationen zur Zusammensetzung des aktuellen Semesterbeitrags in Höhe von 334,30 EUR und auch den Beitragsbescheid finden Sie hier.
Bitte zahlen Sie den Beitrag unbedingt auf die nachfolgend genannte Kontoverbindung.
Die beste Möglichkeit besteht in der Benutzung des Online-Bankings. In jedem Fall sind die folgenden Angaben unbedingt erforderlich.
Empfänger: TUHH
IBAN: DE96 2000 0000 0020 1015 12
BIC: MARKDEF1200
bei: Deutsche Bundesbank
Zahlungsgrund: 20211xxxxx
Das "20211" ermöglicht uns die Zuordnung zum Sommersemester 2021. Die "x" ersetzen Sie bitte durch Ihre Matrikelnummer. Bitte fügen Sie Ihre Matrikelnummer unbedingt direkt hinter 20211 an. Ersetzen Sie die Muster-x bitte durch Ihre vollständige Matrikelnummer. Beispiele:
fünfstellige Matrikelnummer: 2021112345
achtstellige Matrikelnummer: 2021112345678
Verzichten Sie auf Leerzeichen, Bindestrich oder sonstige Angaben. Kürzen Sie Ihre Matrikelnummer nicht. Bitte halten Sie sich unbedingt an dieses Format, da ansonsten die Zuordnung des Geldes nicht erfolgen kann.
Die Adresse der Deutschen Bundesbank lautet: Willy-Brandt-Straße 73, Postfach 57 03 48, 22772 Hamburg.
Zahlung des Semesterbeitrages aus dem Ausland
Bitte beachten Sie, dass einige Banken zusätzliche Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland berechnen und diese direkt von der gezahlten Summe abziehen. Der Beitrag für die TUHH muss jedoch vollständig eingehen, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Bank.
Bitte beachten Sie folgendes: Sofern Sie sich nicht zum Studium zurückmelden, droht Ihnen die Exmatrikulation.
Verspätete Rückmeldung
Erfolgt die Rückmeldung erst nach der Rückmeldefrist, fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 EUR an. Rechtsgrundlage dafür ist die "Satzung über die Erhebung von Gebühren an der TUHH" in aktueller Fassung. Die 30 EUR sind auf folgende Bankverbindung zu entrichten:
Empfänger: TUHH
IBAN: DE96 2000 0000 0020 1015 12
BIC: MARKDEF1200
bei: Deutsche Bundesbank
Zahlungsgrund: 20211xxxxx
Das "20211" ermöglicht uns die Zuordnung zum Sommersemester 2021. Die "x" ersetzen Sie bitte durch Ihre Matrikelnummer. Bitte fügen Sie Ihre Matrikelnummer unbedingt direkt hinter 20211 an. Ersetzen Sie die Muster-x bitte durch Ihre vollständige Matrikelnummer. Beispiele:
fünfstellige Matrikelnummer: 2021112345
achtstellige Matrikelnummer: 2021112345678
Verzichten Sie auf Leerzeichen, Bindestrich oder sonstige Angaben. Kürzen Sie Ihre Matrikelnummer nicht. Bitte halten Sie sich unbedingt an dieses Format, da ansonsten die Zuordnung des Geldes nicht erfolgen kann.
Die Adresse der Deutschen Bundesbank lautet: Willy-Brandt-Straße 73, Postfach 57 03 48, 22772 Hamburg.
Erst nach Eingang der Zahlung (und des Semesterbeitrags) können wir Ihnen die Semesterunterlagen zusenden.
Bitte beachten Sie: Eine verspätete Rückmeldung ist nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich (in der Regel bis zu 4 Wochen nach Semesterbeginn). Die TUHH informiert alle Studierenden mit entsprechender Mail über den letzt möglichen Zahlungstermin für eine verspätete Rückmeldung. Beiträge, also Rückmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, müssen von der TUHH nicht akzeptiert werden und können, wie eine Nichtzahlung auch, zur Exmatrikulation führen (§ 42 Absatz 3 Nummer 4 HmbHG).
Beurlaubung vom Studium
Informationen zum Thema Urlaubssemester finden Sie hier.
Immatrikulationsordnung und Studierendenstatus
In der Satzung über das Studium an der TUHH werden unter anderem die Immatrikulation, die Rückmeldung, die Beurlaubung und die Exmatrikulation geregelt.