Information for TUHH Hosts

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FAQ (in German)

Formalitäten und wichtige Dokumente

Einladungsschreiben

  • Bitte stellen Sie dem oder der Forschenden eine schriftliche Absichtserklärung/Einladung über die geplante Einstellung zur Verfügung für den Fall, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen werden soll.

Aufnahmevereinbarung

  • Die Aufnahmevereinbarung (Hosting agreement) nach § 18d Aufenthaltsgesetz ist ein wichtiges Dokument für die Visumsbeantragung der drittstaatsangehörigen Forschenden. Denken Sie bitte auch im Rahmen der Gastverträge daran, dass zusätzlich die Ausstellung einer Aufnahmevereinbarung erforderlich ist, wenn Ihr Gast Drittstaatsangehörige/r ist. Ausnahme: Wenn Ihr zukünftiger Mitarbeiter bzw. Ihre zukünftige Mitarbeiterin eine Blaue Karte EU beantragen möchte, wird keine Aufnahmevereinbarung benötigt.

    Für weitere Fragen zur Aufnahmevereinbarung  kontaktieren Sie bitte Frau Nicole Frei/ e-mail: n.frei(at)tuhh(dot)de oder das International Office.

Gastvertrag

  • Bitte kontaktieren Sie für die Ausstellung eines Gastvertrages die Abteilung STUDIS/ Fr. Vanessa Hennke: Vanessa.hennke@tuhh.de

Praktikumsvertrag

  • Bitte unterschreiben sie als betreundes Institut den Praktikumsvetrag/Erasmus+ Traineeship Agreement den ihr Forschungsgast von seiner/ihrer endsendeten Institution mitgebracht hat.

 

 

 

Visum/Aufenthaltsrecht

Je nach Herkunftsland muss der Forschungsgast ggf. ein Visum bei der deutschen Vertretung im Heimat- bzw. aktuellen Aufenthaltsland für die Einreise nach Deutschland beantragen

Je nach Herkunftsland verlangt die deutsche Vertretung eine Aufnahmevereinbarung als Teil des Visumsantrags. Informationen zur Ausstellung einer Aufnahmevereinbarung an der TUHH erteilt Frau Nicole Frei/ e-mail: n.frei(at)tuhh(dot)de oder das International Office.

Für einreisende Forschende aus Drittstaaten kann eine Bestätigung der aufnehmenden Hochschule zur Notwendigkeit des Aufenthaltes erforderlich sein. HRK/DAAD haben eine entsprechende Vorlage für die Erstellung solcher Bestätigungen erstellt. Dies soll Visa-Verfahren und Grenzübertritte erleichtern. Die Bestätigung kann von der gastgebenden Professorin bzw. dem gastgebenden Professor ausgestellt werden. Weitere Infos und Formulare zum download finden sie hier.

Bei längeren Aufenthalten muss ggf. nach Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung in Hamburg beantragt werden.
Kontaktieren sie bitte hierzu  die Servicestelle- das Hamburg Welcome Center  - um einen Termin für ihren Forschungsgast zu vereinbaren.

Finanzierung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Finanzierung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern rechtskonform zu regeln. Die Finanzierung ist grundsätzlich sowohl aus Drittmitteln als auch aus Landesmitteln möglich. Art und Höhe der Finanzierung hängen im ersten Fall von Vorgaben des Drittmittelgebers ab. Für die Finanzierung sind die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Die Finanzierung ist aber auch davon abhängig, ob der Gast Leistungen während seines Aufenthalts an der TUHH erbringen soll. Dies hat ggf. steuerrechtliche Konsequenzen für den Gast.

Stipendium

Ein Stipendium dient sowohl der Erfüllung einer bestimmten wissenschaftlichen Aufgabe z.B. der Forschung oder der beruflichen Weiterbildung im Sinne einer Promotion, als auch der Deckung des individuellen Aus- und Fortbildungsbedarfs und der Sicherung des Lebensunterhalts der geförderten Person während des Förderzeitraums. Ein Stipendium stellt kein Arbeitsverhältnis dar und die Stipendiatin oder der Stipendiat darf nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung verpflichtet sein.

Werkvertrag

Sofern der Gast im Rahmen des Aufenthalts Leistungen erbringt (bspw. durch das Halten von Vorträgen o.ä.), so ist in der Regel ein Werkvertrag zu schließen.

Reisekostenzuschüsse

Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten können Gästen gewährt werden, die keine Leistungen für die TUHH während ihres Aufenthalts erbringen und  bei einer Aufenthaltsdauer von max. 3 Monaten (Abweichungen sind möglich). Die maximale Höhe der Aufenthaltskostenzuschüsse richtet sich nach den bisherigen Sätzen der DFG für internationale Kooperationen oder des DAAD (PDF) oder den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Derzeit sind folgende Sätze für Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler vorgesehen: max. 2.350 EUR/mtl. (Post-Docs); max. 2.650 EUR/mtl. (vergleichbar W2), max. 3.150 EUR/mtl. (vergleichbar W3).

Weitere Informationen zu Werkveträgen und Reisekostenzuschüsse erhalten sie von der Personalabteilung TUHH.

Wohnraum Service

Unsere Accommodation office bietet einen Service für Wohnraumfindung für Forschende in Hamburg.

Kontakt: Aylin Kruse E mail: rooms(at)tuhh(dot)de

Unfall-und Haftpflichtversicherung

Der Gast ist nicht über die TUHH kranken-, unfall- oder haftpflichtversichert. Daher wird der Gast darauf hingewiesen, dass er selber eine Kranken- und Unfallversicherung abschließen sollte. Weiterhin kann die Gewährung des Gastrechts vom Nachweis eines ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes abhängig gemacht werden.

Weitere Informationen zum Unfallversicherungsschutz auf den Seiten des Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV

Weitere Service-Angebote und Links
  • Hamburg Welcome Center (HWC)
    Das Hamburg Welcome Center berät Forschende zu allen Aufenthaltsfragen und Meldeangelegenheiten nach der Einreise.
     
  • Hamburg Welcome Portal
    Die Internetseite der Sozialbehörde mit allen wichtigsten Informationen und downloads zu Forschungsaufenthalten in Deutschland/Hamburg
     
  • ZAV - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
    bietet Beratung zur Beschäftigung der Nicht - EU - Absolventinnen und -Absolventen an.
    Kontakt: ZAV Team 235 für Hamburg; Dahlmannstr 23; 47169 Duisburg
    E-mail: zav.amz-duisburg-235(at)arbeitsagentur(dot)de
     
  • TUHH Familienbüro
    Das Familienbüro der TUHH bietet Beratung und Unterstützung u.a. für schwangere Postdocs und Juniorprofessorinnen, Postdocs und Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen mit Kind und Postdocs und Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, die Angehörige pflegen.