IWI-FAQs

Zulassungsvoraussetzungen

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Die Zulassungsvoraussetzungen für den IWI-Master umfassen ein abgeschlossenes grundständiges Studium in den Ingenieurwissenschaften mit entsprechenden fachlichen Voraussetzungen, die in Breite und Tiefe der Bachelor-Ingenieurausbildung an der TUHH entsprechen, und die Erfüllung der fachspezifischen Anforderungen gemäß Anhang 2 zur „Satzung über das Studium an der TUHH“ (siehe nächste Frage und Antwort). Ferner werden ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse und (Nachweis über) ausreichende Deutschkenntnisse benötigt, siehe Anhang 1 zur Satzung über das Studium.

Was sind die fachspezifischen Anforderungen gemäß Anhang 2 zur „Satzung über das Studium an der TUHH“?

Die fachspezifischen Anforderungen setzen voraus, dass jeder Bewerber mindestens die folgenden Leistungspunkte in den verschiedenen Bereichen nachweisen kann: 14 ECTS in Mathematik, 10 ECTS in Mechanik, 8 ECTS ins Ökonomie und 40 ECTS in einer ingenieurwissenschaftlichen Vertiefung. Weitere Informationen können der Satzung über das Studium bzw. dem Anhang 2 entnommen werden.

Können die Leistungspunkte einzelner Module mehreren Bereichen der fachspezifischen Anforderungen zugeordnet werden?

Nein, jedes Modul kann maximal nur einem Bereich zugeordnet werden, also z.B. entweder der Mechanik oder der ingenieurwissenschaftlichen Vertiefung.

Kann ich ECTS, welche mir für die Zulassung fehlen, unter Auflagen an der TUHH nachholen?

Nein, sämtliche Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn des IWI-Studiums bereits erfüllt sein. Ein Nachholen während des Masterprogramms ist nicht möglich. Es besteht ggf. die Möglichkeit, vorab ECTS an anderen Hochschulen zu erwerben bzw. nachzuholen, die für die Zulassung im IWI erforderlich sind.

Kann ich die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen vorab prüfen lassen? Wenn ja, an wen muss ich mich wenden?

Es erfolgt keine „Vorabprüfung“. Die Voraussetzungen werden erst im Rahmen des Zulassungsverfahrens, also nach erfolgter Bewerbung, geprüft.

Was wird als gültiger Englischnachweis angerechnet?

Für den IWI wird ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Veranstaltungssprache Englisch benötigt. Der Nachweis adäquater Englischkenntnisse wird erbracht durch eines der nachfolgenden Zertifikate:

  • Ein gültiges TOEFL-Ergebnis (mindestens 577 (PB), 90 (IB), 22 (revised paper-delivered) Punkte). Der TUHH Institution Code lautet: 8165. Achtung: Der TOEFL ITP wird von der TUHH nicht anerkannt.
  • ein gültiges IELTS-Academics-Ergebnis (mindestens 6.5 Punkte);
  • ein gültiges Cambridge Certificate of Proficiency in English;
  • ein gültiges Cambridge Certificate in Advanced English;
  • ein gültiges "telc English C1"-Ergebnis;
  • ein gültiges "UNIcert English level III"-Ergebnis.
  • für Absolventinnen und Absolventen des TUHH-Studiengangs ES/GES gilt: Es ist kein separater Sprachnachweis erforderlich, sofern der Studienabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • für Absolventinnen und Absolventen der TUHH der anderen Bachelorprogramme gilt: Die Englischkenntnisse können durch den erfolgreichen Abschluss des TUHH-Englischkurses auf dem Niveau C1.2 nachgewiesen werden. Bitte lassen Sie sich hierfür am Ende des Kurses ein entsprechendes Zertifikat ausstellen.
  • ein in englischer Sprache abgeschlossenes Bachelorstudium

Ausschließlich die vorgenannten Nachweise werden akzeptiert. Kann eine der vorgenannten Prüfungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Immatrikulation.

Ist eine Kostenübernahme des Englischnachweises seitens der TUHH möglich?

Nein, eine Übernahme der eventuellen Kosten des Zertifikaterwerbs seitens der TUHH ist nicht möglich.

Wie alt darf der Englischnachweis maximal sein?

Keines der Zeugnisse darf in der Regel älter als zwei Jahre sein.

Gibt es einen vorgegebenen NC? Wenn ja, wo liegt dieser?

Nein, es gibt keinen vorgegebenen NC, da eine Gesamtpunkzahl – bestehend aus der Abschlussnote des für das Masterstudium qualifizierenden ersten Hochschulabschluss und der fachlichen Eignung – über die Vergabe der Studienplätze entscheidet. Die Gesamtpunktzahlen aller Bewerber*innen ergeben ein Ranking, nach dem in absteigender Reihenfolge die Zulassung auf die verfügbaren Plätze erfolgt. D.h. dass jene Studierenden mit den höchsten Punktzahlen zuerst zugelassen werden und letztlich so viele Studierende aufgenommen werden können, wie Plätze vorhanden sind. Ob eine Zulassung erfolgt, hängt also in jedem Zulassungszeitraum von der Anzahl der (Mit)Bewerber*innen und von dem jeweiligen Bewerberfeld ab.

Wo lag der NC bei den letzten Jahrgängen?

Da es keinen NC gibt, sind auch keine Übersichten der letzten Jahrgänge vorhanden. Zudem ergibt sich in jedem Jahr durch die Diversität der sich Bewerbenden ein neues Ranking (siehe vorige Frage und Antwort).

Wie viele Plätze stehen jedes Jahr im Studiengang IWI zur Verfügung?

Der IWI ist auf ca. 60 Plätze im Jahr beschränkt.

Habe ich als Studierende*r der TUHH die fachspezifischen Anforderungen des IWI direkt erfüllt?

Mit Ausnahme des Studiengangs „Logistik und Mobilität“ erfüllen die Bachelorstudiengänge der TUHH nicht bzw. ab der Kohorte WS 14/15 nicht mehr durchgängig die Anforderungen im Bereich BWL/Ökonomie. Es sind von jeder bzw. jedem Studierenden mindestens 8 Leistungspunkte in diesem Bereich zu erbringen und nachzuweisen, damit fachliche Eignung besteht. Mit welchen Angeboten im Bereich NTA an der TUHH diese Anforderung abgedeckt werden kann, finden Sie hier. Besonders Studierende der Technomathematik werden zusätzlich darauf hingewiesen, dass mindestens 40 Leistungspunkte in einer ingenieurwissenschaftlichen Vertiefungsrichtung nachzuweisen sind. Andernfalls besteht auch in diesem Bereich die fachliche Eignung für den Studiengang IWI nicht.

Kann ich mich auch zum Sommersemester in den IWI immatrikulieren?

Nein, der Studiengang startet nur zum Wintersemester und nur in einem solchen ist eine Neu-Immatrikulation möglich.

An wen kann ich mich bei Fragen bezüglich der Zulassung wenden?

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Studienfachberatung: PD Dr. Meike Schröder, Institut für Logistik und Unternehmensführung, meike.schroeder(at)tuhh.de

Bewerbungsprozess

Wann ist der Bewerbungszeitraum?

Der Bewerbungszeitraum läuft in der Regel vom 1. Juni bis zum 15. Juli eines Jahres. Mehr Informationen hier.

Müssen bis zur Bewerbungsfrist alle Unterlagen bereits vorliegen? Wenn nein, bis wann kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?

Bitte reichen Sie die Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist, welche Sie Ihrem Zulassungsbescheid entnehmen können, ein.

Wo kann ich den aktuellen Stand meiner Bewerbung nachsehen?

Der aktuelle Stand der Bewerbung kann jederzeit in dem Bewerbungsportal nachgesehen werden. Bitte überprüfen Sie den aktuellen Stand regelmäßig. Dort werden Sie auch darauf hingewiesen, welche Unterlagen Ihnen ggf. noch fehlen.

Wie erfahre ich, ob ich zugelassen wurde?

Ob Sie zu dem Studiengang IWI zugelassen wurden, erfahren Sie ausschließlich im Bewerbungsportal. Dort wird zunächst ein sog. Zulassungsangebot ausgesprochen. Verpasste Fristen, die durch das Nichtabrufen Ihres Bewerberstatus entstehen, liegen in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich. Sie werden nicht via E-Mail oder postalisch über die Entscheidung hinsichtlich der Zulassung bzw. Ablehnung hingewiesen. Demnach sollten Sie den aktuellen Bewerbungsstatus regelmäßig im Bewerbungsportal abrufen.

Was muss ich tun, um mich erfolgreich zu immatrikulieren?

Zunächst müssen Sie das Zulassungsangebot innerhalb von 10 Tagen annehmen. Daraufhin erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und weitere Informationen bezüglich der anstehenden Immatrikulation. Wenn Sie das Zulassungsangebot nicht innerhalb von 10 Tagen annehmen, verfällt dieses Angebot und Ihr Studienplatz wird anderweitig vergeben.

Allgemeines zum IWI

Kann ich bereits belegte Module meines Bachelorstudiums im IWI anerkennen lassen?

Grundsätzlich können keine Module aus einem Bachelorstudiengang anerkannt werden, da es sich um ein unterschiedliches Qualifikationsniveau handelt.

Kann ich Module eines anderen (z.B. eines ingenieurwissenschaftlichen) Masterstudiengangs im IWI anerkennen lassen?

Sollte ein bereits belegtes Modul mit einem der Module des IWI hinsichtlich der Lern- und Qualifikationsziele weitgehend übereinstimmen, kann ein Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet individuell auf Basis der vorliegenden Unterlagen über den Antrag.

Was sind die Qualifikationsziele des Studiengangs IWI?

Informationen hinsichtlich der Qualifikationsziele sind auf der Hauptseite des IWI zu finden.

Ist der IWI akkreditiert?

Ja, der IWI ist 2012 von der Agentur ASIIN erstakkreditiert und 2019 vom Akkreditierungsrat reakkreditiert worden.

Wo arbeiten IWI-Absolventen*innen?

Absolvent*innen des IWI arbeiten in verschiedenen Branchen und bei ganz unterschiedlichen Arbeitgebern. Darunter sind beispielsweise namhafte Unternehmensberatungen, Unternehmen im Handel, im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchsgüterherstellung, der Energiebranche, im Luft- und Raumfahrzeugbau, in der Wissenschaft etc.

Wie viele Semester brauchen IWI-Studierende im Durchschnitt für seinen Master?

Die durchschnittliche Studiendauer liegt nur wenig über 4 Semester, also annährend bei der Regelstudienzeit.

Wo ist der Unterschied zwischen Zweig A und Zweig B und was bedeutet das für mich?

Wenn Sie dem Zweig A zugeordnet wurden, dann haben Sie einen (reinen) Ingenieursbachelorabschluss. Wenn Sie dem Zweig B zugeordnet wurden, dann haben Sie einen Bachelorabschluss als Wirtschaftsingenieur. Studierende, welche dem Zweig B zugeordnet wurden, müssen nicht die Module „Rechnungswesen“ und „Economics“ absolvieren. Stattdessen müssen zwei zusätzliche Fächer in der Ingenieurvertiefung belegt werden.Wenn die Bereiche Statistik und Operations Research bereits im Bachelor gehört wurden, kann von Studierenden im Zweig B das Modul „Quantitative Methods“ durch ein Modul der Managementvertiefung ersetzt werden.

Welchem Zweig gehöre ich an, wenn ich den Bachelor an der TUHH absolviert habe?

Bachelorabsolvent*innen der TUHH werden dem Zweig A zugeordnet. Eine Ausnahme gilt für Absolvent*innen des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen - Fachrichtung Logistik und Mobilität; diese werden Zweig B zugeordnet.

Wie finde ich heraus, in welchem Zweig (A oder B) ich studiere?

Auf dem Zulassungsbescheid, dem Studierendenausweis und der Immatrikulationsbescheinigung ist der zugeordnete Zweig aufgeführt.

Sonstiges

Kann ich mit meinen Kommilitonen schon vor dem Semesterstart in Kontakt kommen?

Hier verweisen wir gerne auf unseren MWT-Fachschaftsrat (https://www.instagram.com/fsr.mwt/?hl=de). Dieser hat einen Überblick für Erstis erstellt mit den wichtigsten Links für Studienanfänger*innen. Außerdem ist hier die OE-Zeitschrift der Fachschaft verlinkt, wo Sie alle Termine und Veranstaltungen für die OE-Phase finden. Hier finden Sie ein vielfältiges Programm, um Ihr neues Umfeld, Ihre Kommiliton*innen und die Uni kennenzulernen.

Ich habe Fragen zur Hochschulpolitik und zum Studium allgemein, an wen kann ich mich wenden?

Für solche Fragen können Sie sich per E-Mail an die Fachschaft MWT wenden (fsr-mwt(at)tuhh.de). Die Fachschaft setzt sich für IhreInteressen in der Hochschulpolitik ein, ist bei Fragen und Anliegen gerne die erste Anlaufstelle und auch sonst für alle Themen rund um das Studium zu sprechen.

Wo finde ich Informationen zu den Partneruniversitäten der TUHH im Ausland?

Informationen zu den Partneruniversitäten finden Sie entweder unter Auslandsstudium oder unter Study Exchange Cooperations oder in der Gruppe „Auslandsstudium W-Dekanat“ der E-Learning Plattform Stud.IP.

Wo finde ich Informationen zur Organisation eines Auslandssemesters?

Nähere Informationen finden Sie bei den Informationen für Outgoings und auf der Seite des International Office.

Ab wann kann/muss ich mich für NTAs anmelden?

Der Anmeldezeitraum variiert von Semester zu Semester leicht, startet aber in der Regel etwa zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit. Genauere Informationen unter anderem zu den Fristen und dem NTA-Anmeldeverfahren finden Sie im Servicebereich Lehre und Studium.

Gibt es Dinge, die ich schon vor dem Semesterstart erledigen kann?

Wenn Sie sich unsicher im Umgang mit dem Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten fühlen, können Sie gerne die Zeit vor dem Semesterstart nutzen, um sich mit dem Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten vertraut zu machen, da Sie im Laufe des Studiums mehrere wissenschaftliche Arbeiten schreiben werden. Die Zeit vor dem Vorlesungsbeginn sollte genutzt werden, um die einführenden Online-Lernmodule zu bearbeiten. Diese finden Sie in der Gruppe „Grundlagen IWI-Studiengang“ der E-Learning Plattform Stud.IP. Sollten Sie Probleme haben, die Gruppe zu betreten, wenden Sie sich gerne an iwi-lernmodul(at)tuhh(dot)de.

 

Welchen Sinn haben die Online-Lernmodule, die den Pflichtmodulen vorausgehen?

Da die Studierenden aufgrund der verschiedenen Bachelorabschlüsse einen unterschiedlichen Wissenstand bezüglich der BWL-Grundlagen mitbringen, wurden die Online-Lernmodule eingeführt. Mithilfe der Lernmodule soll der Einstieg in das Studium erleichtert werden und es sollen vergleichbare Startvoraussetzungen geschaffen werden. Zu jedem Pflichtmodul (außer dem Modul „Institutionelle Rahmenbedingungen des internationalen Managements“) gibt es ein Lern- und anschließend auch ein Testmodul. Das Testmodul ist fester Bestandteil des Moduls und muss bestanden werden.

Wann sollten die Online-Lernmodule absolviert werden?

Da die Online-Lernmodule dafür gedacht sind, gleiche Startvoraussetzungen zu schaffen, sollten die Lernmodule möglichst vor der ersten Vorlesung bearbeitet werden. Dies erleichtert Ihnen den Einstieg in das jeweilige Fach.

Muss ich mich für die Testmodule anmelden?

Ja, Sie müssen sich während des Prüfungszeitraums offiziell für die Testmodule anmelden, auch wenn Sie diese bereits vorab absolviert haben. Die Testmodule werden bei der Auflistung der Prüfungen als „Übungen“ aufgeführt.