Praktikantenamt

Liebe Studierende,

laut SDA-Beschluss (117. Sitzung am 15.07.2020) gilt: Alle Studentinnen und Studenten, die in den Prüfungsordnungen der Kohorten bis einschließlich WiSe 2019/20 immatrikuliert sind, müssen den Nachweis über das absolvierte Grundpraktikum abweichend von §2 Absatz 2 GPrO-BUBS spätestens bis zum Abschluss des Studiums vorlegen.

Davon nicht betroffen ist die Aufteilung in praktische Arbeiten auf der Baustelle und Tätigkeiten in einem Ingenieurbüro oä. .

Die neuen Kohorten ab SoSe2020 müssen das Praktikum dann wieder bis zum Ende des 4. Semesters erbringen.

Mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie gesund.

Leitung des Praktikantenamts

Bitte senden Sie Ihre Praktikumsbestätigung als Scan zusammen mit Ihrem Bericht per E-Mail an Herrn Prof. Rutner

Achten Sie darauf, dass in Ihrer Praktikumsbestätigung die ausgeführten Tätigkeiten aufgelistet sind sowie eine Aussage über evtl. Fehltage.

Nach Prüfung der Unterlagen wird das Praktikum im SOS bestätigt. Sie erhalten keine gesonderte Mitteilung.

Wenn Sie AIW studieren, geben Sie bitte in Ihrer Mail den Hinweis. Vielen Dank!

! Achtung ! 

Liebe Studierende,
Sie können d i r e k t  ihren Leistungsbescheid nach §48 BAFÖG beim Studierendenwerk OHNE Unterschrift von Herrn Prof. Rutner beantragen, wenn Sie nach

  • 3 Semestern 70 Credits
  • 4 Semestern 90 Credits
  • 5 Semestern 110 Credits

vorweisen können. Bitte denken Sie daran, beim Studierendenwerk Ihre ausgedruckte Leistungsübersicht vorzulegen. Die Credits wurden per Dekanatsbeschluss für das Dekanat Bau- und Umweltingenieurwesen festgelegt und an das Studierendenwerk gemeldet.